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Personengesellschaftsrecht
Missbrauch einer Generalvollmacht bei Abschluss eines Gesellschaftsvertrags - Keine Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft - Vorliegen einer Scheingesellschaft
BGB § 826
a) Ein Bevollmächtigter kann aus § 826 BGB haften, wenn er bei Errichtung einer Gesellschaft die ihm erteilte Generalvollmacht missbraucht.
b) Eine fehlerhafte Gesellschaft setzt auf den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gerichtete Willenserklärungen zwischen den Beteiligten voraus. Diese liegen grundsätzlich nicht vor, wenn ein Mitgesellschafter die ihm erteilte Vollmacht überschreitet....
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Kapitalanlage
Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer einer Treuhandkommanditistin gem. § 826 BGB wegen fehlgeschlagener Kapitalanlage - Unterlassene Information des Anlegers vor Abschluss des Treuhandvertrages über aufsichtsrechtliches Vorgehen der BaFin - Sittenwidriges Verhalten erst bei Schweigen des Geschäftsführers trotz positiver Kenntnis von der Chancenlosigkeit der Anlage
BGB § 826
Der Geschäftsführer einer Treuhandkommanditistin haftet dem Treugeber nicht ohne Weiteres wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn er ihn nicht über ein aufsichtsrechtliches Vorgehen der Bundesanstalt für Finanzleistungen (BaFin) informiert (Bestätigung von OLG Köln, Urteil vom 26. 3. 2009 - I-7 U 188/08, GWR 2009 S. 350; gegen OLG München, Urteil vom 16. 9. 2008 - 5 U 2503/08,...
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Haftungsrecht
Qualifiziertes Bestreiten der Schadensentstehung: Insolvenzgeld hätte auch bei rechtzeitiger Antragstellung gezahlt werden müssen - Darlegungs- und Beweislast der Bundesagentur
BGB § 826
a) Nimmt die Bundesagentur für Arbeit den Geschäftsführer einer in Insolvenz geratenen GmbH wegen verspäteter Insolvenzantragstellung auf Ersatz von ihr geleisteten Insolvenzgeldes aus § 826 BGB in Anspruch,...