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  • Personengesellschaftsrecht

    Zurück­be­hal­tungs­recht ei­nes aus­ge­schie­de­nen Ge­sell­schaf­ters ge­genüber An­spruch auf Aus­gleich ei­nes ne­ga­ti­ven Aus­ein­an­der­set­zungs­gut­ha­bens

    Kein Zurückbehaltungsrecht basierend auf Freistellungsanspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters hinsichtlich passivierter Sozialansprüche einzelner Gesellschafter
    BGB § 738 Abs. 1 Satz 2; HGB § 128
    Dem aus­ge­schie­de­nen Ge­sell­schaf­ter ei­ner BGB-Ge­sell­schaft steht ge­genüber dem An­spruch der Ge­sell­schaft auf Aus­gleich ei­nes ne­ga­ti­ven Aus­ein­an­der­set­zungs­gut­ha­bens kein Frei­stel­lungs­an­spruch und da­mit kein dar­auf gestütz­tes Zurück­be­hal­tungs­recht hin­sicht­lich in der Aus­ein­an­der­set­zungs­bi­lanz pas­si­vier­ter So­zi­al­ansprüche ein­zel­ner Ge­sell­schaf­ter ge­gen die Ge­sell­schaft...
    DB vom 19.03.2010 , Heft 11 , DB0348072 weiterlesen
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