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  • Kapitalanlage

    Kei­ne Pflicht des frei­en An­la­ge­be­ra­ters zur Aufklärung über ei­ne Pro­vi­si­on für die emp­foh­le­ne An­la­ge

    BGB § 676
    Für den nicht bankmäßig ge­bun­de­nen, frei­en An­la­ge­be­ra­ter be­steht - so­weit nicht § 31d des Wert­pa­pier­han­dels­ge­set­zes ein­greift - kei­ne Ver­pflich­tung ge­genüber sei­nem Kun­den, un­ge­fragt über ei­ne von ihm bei der emp­foh­le­nen An­la­ge er­war­te­te Pro­vi­si­on auf­zuklären, wenn der Kun­de selbst kei­ne Pro­vi­si­on zahlt und of­fen ein Agio oder Ko­sten für die Ei­gen­ka­pi­tal­be­schaf­fung aus­ge­wie­sen wer­den,...
    DB vom 14.05.2010 , Heft 19 , DB0351123 weiterlesen
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