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Sonstiges Recht
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Umwandlungsrecht
Beendigung des Pachtverhältnisses durch ordentliche Kündigung - Rückgabepflicht der Gesellschaft und der Gesellschafter
BGB § 589 Abs. 1 Nr. 1
Die identitätswahrende Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der Pächterseite zunächst in eine offene Handelsgesellschaft und danach - formwechselnd - in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§§ 190 ff. UmwG), die nunmehr als Pächterin auftritt, bedeutet keine Überlassung der Pachtsache an einen Dritten (Fortführung von Senatsurteil vom 26. 4. 2002 - LwZR 20/01, BGHZ 150 S. 365...
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