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  • Sonstiges Recht / Umwandlungsrecht

    Um­wand­lung der Rechts­form des Pächters stellt kei­ne zur Kündi­gung des Verpächters be­rech­ti­gen­de Über­las­sung der Pacht­sa­che an Drit­ten dar

    Beendigung des Pachtverhältnisses durch ordentliche Kündigung - Rückgabepflicht der Gesellschaft und der Gesellschafter
    BGB § 589 Abs. 1 Nr. 1
    Die iden­titätswah­ren­de Um­wand­lung ei­ner Ge­sell­schaft bürger­li­chen Rechts auf der Pächter­sei­te zunächst in ei­ne of­fe­ne Han­dels­ge­sell­schaft und da­nach - form­wech­selnd - in ei­ne Ge­sell­schaft mit be­schränk­ter Haf­tung (§§ 190 ff. Um­wG), die nun­mehr als Pächte­rin auf­tritt, be­deu­tet kei­ne Über­las­sung der Pacht­sa­che an ei­nen Drit­ten (Fortführung von Se­nats­ur­teil vom 26. 4. 2002 - LwZR 20/01, BGHZ 150 S. 365...
    DB vom 19.03.2010 , Heft 11 , DB0346270 weiterlesen
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