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Haftungsrecht
BGB § 426
Lässt sich ein GmbH-Gesellschafter von der Bank einen Darlehensrückzahlungsanspruch gegen die Gesellschaft abtreten, für den die Gesellschafter in einem begrenzten, insgesamt die Höhe der Forderung nicht erreichenden Umfang die persönliche Haftung übernommen haben, kann er seine Mitgesellschafter in voller Höhe ihrer jeweiligen Mithaft auf Zahlung in Anspruch nehmen.
(BGH-Urteil vom 5.4.2011 - II ZR 279/08)
Die Klägerin zu 1, ihr während des Revisionsverfahrens verstorben
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