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Insolvenzrecht
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Bankrecht
Konkludente Genehmigung, wenn Belastungsbuchungen der Erfüllung wiederkehrender und im Wesentlichen gleichbleibender Forderungen aus Dauerschuldverhältnissen dienen - Keine Annahme, dass Verbraucher Kontobewegungen zeitnah nachvollzieht - Konkrete Anhaltspunkte für Überprüfung durch Kontoinhaber erforderlich
BGB § 133, § 684 Satz 2
a) Eine konkludente Genehmigung einer Lastschriftabbuchung vom Konto eines Verbrauchers, der wiederkehrende und im Wesentlichen gleichbleibende Forderungen aus Dauerschuldverhältnissen zugrunde liegen, kommt nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht.
b) Anders als bei einem Unternehmer kann die kontoführende Bank bei einem Verbraucher nicht ohne Weiteres davon...
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