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  • Insolvenzrecht / Bankrecht

    Zur kon­klu­den­ten Ge­neh­mi­gung ei­ner Last­schrift­ab­bu­chung vom Kon­to ei­nes Ver­brau­chers

    Konkludente Genehmigung, wenn Belastungsbuchungen der Erfüllung wiederkehrender und im Wesentlichen gleichbleibender Forderungen aus Dauerschuldverhältnissen dienen - Keine Annahme, dass Verbraucher Kontobewegungen zeitnah nachvollzieht - Konkrete Anhaltspunkte für Überprüfung durch Kontoinhaber erforderlich
    BGB § 133, § 684 Satz 2
    a) Ei­ne kon­klu­den­te Ge­neh­mi­gung ei­ner Last­schrift­ab­bu­chung vom Kon­to ei­nes Ver­brau­chers, der wie­der­keh­ren­de und im We­sent­li­chen gleich­blei­ben­de For­de­run­gen aus Dau­er­schuld­verhält­nis­sen zu­grun­de lie­gen, kommt nach den Umständen des Ein­zel­falls in Be­tracht.
    b) An­ders als bei ei­nem Un­ter­neh­mer kann die kon­toführen­de Bank bei ei­nem Ver­brau­cher nicht oh­ne Wei­te­res da­von...
    DB vom 15.07.2011 , Heft 28 , DB0425721 weiterlesen
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