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GmbH-Recht
BGB § 133, § 157; GmbHG § 3
Bei der Auslegung der Bestimmungen über die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist zu berücksichtigen, dass die am Gesellschaftsvertrag beteiligten Personen im Zweifel eine auf Dauer wirksame und die Gesellschafter gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung gewollt haben.
(BGH-Urteil vom 27.9.2011 - II ZR 279/09)
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Kapitalanlage
Unwirksamkeit mangels Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen - Bestimmung von Anpassungsmaßstab und -modus im Wege ergänzender Vertragsauslegung - Anforderungen an Referenzzinssätze
BGB § 133, § 157
a) Zur ergänzenden Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer Zinsänderungsklausel zu laufenden Zinsen in einem Sparvertrag (im Anschluss an BGH-Urteil vom 13. 4. 2010 - XI ZR 197/09, DB0351434).
b) Soweit statistische Daten eines geeigneten Referenzzinses nicht während der gesamten Laufzeit eines Sparvertrags zur Verfügung stehen, kann dem im zeitlichen Anschluss durch Heranziehung...