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Personengesellschaftsrecht
Personengesellschaftsrecht
BGB §§ 735, 739; HGB §§ 105 Abs. 3, 119, 131 Abs. 3 Nr. 5 - "Sanieren oder Ausscheiden"
Beschließen die Gesellschafter einer zahlungsunfähigen und überschuldeten Publikumspersonengesellschaft mit der im Gesellschaftsvertrag für Änderungen des Vertrages vereinbarten Mehrheit die Gesellschaft in der Weise zu sanieren, dass das Kapital "herabgesetzt" und jedem Gesellschafter...
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