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  • Insolvenzrecht

    Vor­nah­me- und Wir­kungs­zeit­punkt ei­ner an­ge­foch­te­nen Rechts­hand­lung

    Eintritt der rechtlichen Wirkung einer Auflassungsvormerkung
    An­fG § 8 Abs. 2 Satz 2; In­sO § 140 Abs. 2 Satz 2
    Hat der an­de­re Teil den An­trag auf Ein­tra­gung ei­ner ihm be­wil­lig­ten Auf­las­sungs­vor­mer­kung zu sei­nen Gun­sten ge­stellt, so gilt das Rechts­geschäft - auch oh­ne Auf­las­sung - als vor­ge­nom­men, wenn die Be­wil­li­gungs­erklärung des Schuld­ners für ihn bin­dend ge­wor­den und der vor­ge­merk­te An­spruch ent­stan­den ist.
    (BGH-Ur­teil vom 10.12.2009 - IX ZR 203/06)
    ...
    DB vom 05.02.2010 , Heft 05 , DB0346159 weiterlesen
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