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Aktienrecht
AktG § 297
Die Auflösung der beherrschten GmbH berechtigt den Organträger (hier: Einzelkaufmann) grundsätzlich nicht zur außerordentlichen Kündigung, wenn er als alleiniger Gesellschafter selbst die Auflösung beschlossen hat.
(OLG München, Beschluss vom 20.6.2011 - 31 Wx 163/11)
Zur Eintragung in das Handelsregister der beteiligten D.-GmbH wurde die Kündigung des Ergebnisabführungsvertrages...
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GmbH-Recht
AktG § 297
1. Die Übergabe der Niederschrift über einen Gesellschafterbeschluss der herrschenden Gesellschaft betreffend die Kündigung eines Unternehmensvertrages an den Geschäftsführer der beherrschten Gesellschaft wahrt die Schriftform nicht.
2. Die außerordentliche Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages kann nur innerhalb angemessener Frist nach Kenntnis des Kündigungsgrundes...