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Aktienrecht
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Verfahrensrecht
Unzulässiger Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 64 Abs. 3 FamFG - Keine Umdeutung in Antrag nach § 24 Abs. 3 FGG
AktG § 142 Abs. 8 a. F.; FamFG §§ 64, 70; FGG-RG Art. 111
a) Ist das Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 8 AktG eingeleitet worden, ehe das FamFG in Kraft getreten ist (1. 9. 2009), dann ist nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG auf das gesamte Verfahren bis zu seinem rechtskräftigen Abschluss das seinerzeit geltende Verfahrensrecht (FGG) anzuwenden; aus der Sondervorschrift...
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