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  • Aktienrecht / Verfahrensrecht

    Gel­tung des FGG für Ver­fah­ren auf ge­richt­li­che Be­stel­lung ei­nes Son­der­prüfers, das vor dem 1. 9. 2009 ein­ge­lei­tet wur­de

    Unzulässiger Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 64 Abs. 3 FamFG - Keine Umdeutung in Antrag nach § 24 Abs. 3 FGG
    Ak­tG § 142 Abs. 8 a. F.; FamFG §§ 64, 70; FGG-RG Art. 111
    a) Ist das Ver­fah­ren auf ge­richt­li­che Be­stel­lung ei­nes Son­der­prüfers nach § 142 Abs. 8 Ak­tG ein­ge­lei­tet wor­den, ehe das FamFG in Kraft ge­tre­ten ist (1. 9. 2009), dann ist nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG auf das ge­sam­te Ver­fah­ren bis zu sei­nem rechts­kräfti­gen Ab­schluss das sei­ner­zeit gel­ten­de Ver­fah­rens­recht (FGG) an­zu­wen­den; aus der Son­der­vor­schrift...
    DB vom 12.03.2010 , Heft 10 , DB0347778 weiterlesen
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