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Aktienrecht
Zulässige Satzungsregelung zum angemessenen konkreten Zeitrahmen für die Gesamtdauer der Hauptversammlung - Ermächtigung des Versammlungsleiters zur angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts des Aktionärs in der Hauptversammlung unter Vorgabe maximaler Redezeiten
AktG § 131 Abs. 2 Satz 2 - REDEZEITBESCHRÄNKUNG
a) § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG ermöglicht eine umfassende statutarische Regelung der Ermächtigung des Versammlungsleiters zur zeitlich angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts des Aktionärs in der Hauptversammlung, die über die bloße Regelung des Verfahrens oder die Festschreibung einer gesetzeswiederholenden Angemessenheitsklausel hinausgeht....
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