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  • Aktienrecht

    Sta­tu­ta­ri­sche Ermächti­gung des Ver­samm­lungs­lei­ters zur Be­schränkung des Fra­ge- und Re­de­rechts der Ak­ti­onäre in der Haupt­ver­samm­lung

    Zulässige Satzungsregelung zum angemessenen konkreten Zeitrahmen für die Gesamtdauer der Hauptversammlung - Ermächtigung des Versammlungsleiters zur angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts des Aktionärs in der Hauptversammlung unter Vorgabe maximaler Redezeiten
    Ak­tG § 131 Abs. 2 Satz 2 - REDEZEITBESCHRÄNKUNG
    a) § 131 Abs. 2 Satz 2 Ak­tG ermöglicht ei­ne um­fas­sen­de sta­tu­ta­ri­sche Re­ge­lung der Ermächti­gung des Ver­samm­lungs­lei­ters zur zeit­lich an­ge­mes­se­nen Be­schränkung des Fra­ge- und Re­de­rechts des Ak­ti­onärs in der Haupt­ver­samm­lung, die über die bloße Re­ge­lung des Ver­fah­rens oder die Fest­schrei­bung ei­ner ge­set­zes­wie­der­ho­len­den An­ge­mes­sen­heits­klau­sel hin­aus­geht....
    DB vom 02.04.2010 , Heft 13 , DB0348687 weiterlesen
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