1-1 von 1
  • Aktienrecht

    Kei­ne An­wen­dung der Grundsätze der ver­deck­ten Sach­ein­la­ge auf Di­enst­lei­stun­gen, die In­fe­rent im Zu­sam­men­hang mit Ka­pi­tal­erhöhung er­bringt

    Kein Verbot entgeltlicher Dienstverträge zwischen Gesellschaft und Inferent - Kein Hin- und Herzahlen oder Her- und Hinzahlen durch Bezahlung von Beratungsleistungen an Inferent vor Leistung der Einlage
    Ak­tG §§ 27, 205 - "EUROBIKE"
    a) Die Grundsätze der ver­deck­ten Sach­ein­la­ge fin­den auf Di­enst­lei­stun­gen, die der Be­zie­her neu­er Ak­ti­en im zeit­li­chen Zu­sam­men­hang mit ei­ner Ka­pi­tal­erhöhung ent­gelt­lich für die Ak­ti­en­ge­sell­schaft er­bracht hat oder durch ei­ne von ihm abhängi­ge Ge­sell­schaft hat er­brin­gen las­sen, kei­ne An­wen­dung (Fortführung von BGH-Ur­teil vom 16. 2. 2009 - II ZR 120/07 - "Qi­vi­ve", BGHZ...
    DB vom 12.03.2010 , Heft 10 , DB0347850 weiterlesen
1-1 von 1
Hilfe

Such-Cockpit

Suchkriterien

Suchkriterium Wert Entfernen
Ressorts: Wirtschaftsrecht Suchkriterium entfernen
Gesetze: AktG §§ 27, 205 - "EUROBIKE" Suchkriterium entfernen
Dokumentart: Entscheidung Suchkriterium entfernen


Sortierung

  

Zeitraum



Zeitraum eingrenzen

Suche weiter eingrenzen durch:

Seite

Aktenzeichen

 
 

Suche in

Zurücksetzen   Schließen

Ressorts

Dokumenttypen


















Seite
Heft