-
Notarassessor Florian Berger, Bad Staffelstein / RA Dr. Katharina Kleissl, LL.M., Düsseldorf
Die Verpflichtung zur Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen sowie die Abtretung selbst sind gem. § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG beurkundungsbedürftig. Die Kosten der notariellen Beurkundung richten sich nach dem Wert des Geschäfts. Bei größeren gesellschaftsrechtlichen Transaktionen ist es daher weit verbreitet,...
-