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Konsequenzen für den Schuldner, seine antragspflichtigen Vertreter und seine Gläubiger
Prof. Dr. Wolfgang Marotzke, Universität Tübingen
Durch das HBeglG 2011 und das ESUG kam es zu tiefgreifenden Änderungen im Bereich der Vorschriften über das Insolvenzantragsverfahren. Im Zentrum des ersten Teils des Aufsatzes standen der vorläufige Gläubigerausschuss und die damit im Zusammenhang zu sehenden zusätzlichen Anforderungen an die Stellung eines Insolvenzantrags durch den Schuldner....
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Konsequenzen für den Schuldner, seine antragspflichtigen Vertreter und seine Gläubiger
Prof. Dr. Wolfgang Marotzke, Tübingen
Durch das HBeglG 2011 sowie das ESUG kam es zu tiefgreifenden Änderungen im Bereich der Vorschriften über das Insolvenzantragsverfahren. Diese werden im vorliegenden Beitrag ausführlich dargestellt und erläutert. Im Zentrum des ersten Teils stehen der erstmals gesetzlich anerkannte vorläufige Gläubigerausschuss, die im Zusammenhang mit diesem neuen Rechtsinstitut...
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Prof. Dr. Reinhard Bork, Hamburg
Im Zusammenhang mit einer Insolvenz stellen sich Fragen nach der Tilgungswirkung von Leistungen oder der Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen. Für die Beurteilung solcher Fragen ist oft die Kenntnis bestimmter Tatsachen (Insolvenzeröffnung, Zahlungsunfähigkeit etc.) entscheidend. In arbeitsteiligen Organisationen (Unternehmen und öffentlich-rechtlichen (Gebiets-)Körperschaften)...
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RA/FAInsR Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Ralf Sinz, Köln / RA/FAInsR Dr. Stefan Oppermann, Nürnberg
Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 vom 9. 12. 2010 wurde in § 55 InsO ein neuer Abs. 4 eingefügt. Gemäß dieser Vorschrift gelten Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters...
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WP/StB/Dipl.-Kfm. Dirk Auerbach / Dipl.-Juristin Kirsten Donner, beide Frankfurt/M.
I. Einleitung
Aufsichtsrechtlich zielt das Restrukturierungsgesetz in erster Linie auf die Stärkung der Krisenprävention und auf Anreize für eine frühzeitige eigenverantwortliche Sanierung der Bank durch die Eigentümer und Gläubiger im Vorfeld einer Insolvenz. Als Instrumente hierfür sind zusätzliche Befugnisse...
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RA Dr. Yvonne Stengel, LL.M. (Madison, USA), Frankfurt/M.
I. Einleitung
Nachdem einige europäische Nachbarländer bereits Gesetze zur Krisensanierung von Kreditinstituten eingeführt hatten, ist in Deutschland zu Beginn des Jahres 2011 ebenfalls ein Gesetz in Kraft getreten, welches es ermöglicht, systemrelevante Banken, die sich in einer bestandsgefährdenden Krise befinden, eigenverantwortlich...
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Dr. Tim Schabert, Frankfurt/M.
I. Einleitung
Im Rahmen der globalen Finanzmarktkrise hat sich gezeigt, dass große, im Finanzsektor eng verflochtene Kreditinstitute über das Argument des "too big to fail" sich einer impliziten Gewährträgerhaftung durch den Staat sicher sein können. Der Ausweg, Verluste zu sozialisieren, nimmt dem Markt die disziplinierende Wirkung einer möglichen Insolvenz...
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Restrukturierungsgesetz - Überblick über die rechtlichen, regulatorischen, bilanziellen und steuerlichen Aspekte
RA/StB Hans-Jürgen A. Feyerabend / RA/StB Dr. Stephan Behnes / RA/StB Dr. Marcus Helios, alle Frankfurt/M.
Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen und bankaufsichtsrechtlichen Instrumente weder geeignet waren, eine akute und schwerwiegende Gefahr für Finanzsysteme zu verhindern, noch den verfahrensrechtlichen Rahmen boten, um wirtschaftlich angeschlagene...
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Prof. Dr. Heribert Hirte / Béla Knof / Dr. Sebastian Mock, alle Hamburg
Mit einer Reform des Insolvenzrechts durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) sollen die Sanierungschancen insolvenzreifer Unternehmen grundlegend verbessert werden. Neben zahlreichen Detailänderungen ist die Erweiterung der Sanierungsmöglichkeiten im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens...
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Prof. Dr. Heribert Hirte / Béla Knof / Dr. Sebastian Mock, alle Hamburg
Mit einer Reform des Insolvenzrechts durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) sollen die Sanierungschancen insolvenzreifer Unternehmen grundlegend verbessert werden. Neben zahlreichen Detailänderungen ist die Erweiterung der Sanierungsmöglichkeiten im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens...