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  • Das neue Elek­tro- und Elek­tro­nik­geräte­ge­setz

    Rechts­an­walt Klaus Krink, Fach­an­walt für Steu­er­recht, Ham­burg
    Mit dem neu­en Elek­tro- und Elek­tro­nik­geräte­ge­setz wer­den zwei EU-Richt­li­ni­en um­ge­setzt. Ne­ben der An­ord­nung von Ver­wen­dungs­be­schränkun­gen von be­stimm­ten gefähr­li­chen Stof­fen ist we­sent­li­ches Ziel des Ge­set­zes, die Her­stel­ler von Elek­tro- und Elek­tro­nik­geräten zu ver­pflich­ten, die Alt­geräte am En­de ih­res Nut­zungs­zeit­raums zurück­zu­neh­men...
    DB vom 02.09.2005 , Heft 35 , DB0117355 weiterlesen
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