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Rechtsanwalt Klaus Krink, Fachanwalt für Steuerrecht, Hamburg
Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz werden zwei EU-Richtlinien umgesetzt. Neben der Anordnung von Verwendungsbeschränkungen von bestimmten gefährlichen Stoffen ist wesentliches Ziel des Gesetzes, die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten zu verpflichten, die Altgeräte am Ende ihres Nutzungszeitraums zurückzunehmen...
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