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Prof. Dr. Wolfgang Schön, München
In Deutschland entwickelt sich eine Diskussion über die Frage, ob die Prüfstelle für Rechnungslegung neben ihrer nach dem BilanzkontrollG vorgesehenen Ex-Post-Kontrolle von Jahresabschlüssen börsennotierter Unternehmen auch die Zuständigkeit für eine Ex-Ante-Klärung bilanzieller Streitpunkte wahrnehmen soll. Eine solche "pre-clearance" ist zwar in der US-Kapitalmarktpraxis...
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