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RiBGH Dr. Lutz Strohn, Karlsruhe
Der Aufsatz setzt im Anschluss an das vorhergehende Heft 20 den Überblick über neuere Grundsatzentscheidungen des für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenats des BGH fort. Er befasst sich insbesondere mit Fragen der Kapitalerhaltung und der Organhaftung. Zudem wird die Rechtsprechung zum gutgläubigen Erwerb und zur Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen...
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RiBGH Dr. Lutz Strohn, Karlsruhe
Im Anschluss an die Rechtsprechungsübersicht in DB 2010 S. 37 gibt der Aufsatz einen Überblick über neuere Grundsatzentscheidungen des für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenats des BGH. Der erste Teil des Beitrags behandelt aus dem Personengesellschaftsrecht u. a. Fragen der Prospekthaftung, der quotalen Gesellschafterhaftung sowie die Realisierung von Nachschusspflichten der Gesellschafter...
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Zugleich Besprechung von OLG Frankfurt/M., Urteil vom 13. 12. 2011 - 5 U 56/11
RA/StB Dr. jur. Dipl-Kffr. Sorika Pluskat, LLM. Eur. / RA Dr. jur. Philipp Wiegand, beide Allen & Overy LLP, Düsseldorf.
Genussscheine sind in der Praxis ein beliebtes Instrument der Unternehmensfinanzierung. In der Regel sind Verzinsung und Rückzahlungsbetrag in irgendeiner Weise an das wirtschaftliche Ergebnis des Emittenten gekoppelt. Gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen, wie der nachträgliche...
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Replik zu Prof. Dr. Ekkenga, DB 2012 S. 331
Prof. Dr. Andreas Cahn, LL.M., Frankfurt/M. / RA/StB Prof. Dr. Stefan Simon, Bonn / RA Dr. Rüdiger Theiselmann, LL.M. oec., Frankfurt/M.
Die Verf. haben sich in zwei Beiträgen (CFL 2010 S. 238 und DB 2010 S. 1629) gegen die herkömmliche Meinung gewandt, nach der die Einbringung einer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderung im Rahmen eines Debt Equity Swap nur dann zum Nennwert erfolgen kann,...
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RA Dr. Andreas Merkner, München / RA Dr. Rüdiger Schmidt-Bendun, Düsseldorf
Am 20. 12. 2011 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes beschlossen. Gegenüber dem Referentenentwurf aus dem Jahre 2010 beinhaltet der Regierungsentwurf in wichtigen Punkten wesentliche Änderungen. Der Aufsatz erörtert die gesetzlichen Neuregelungen und zieht Schlussfolgerungen...
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Prof. Dr. Holger Fleischer, Dipl.-Kfm., LL.M., Max-Planck-Institut, Hamburg
Der Beitrag behandelt die bisher wenig geklärte Frage, ob das Freigabeverfahren für Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträge nach § 246a AktG im GmbH-Recht entsprechend anwendbar ist. Er knüpft dabei an einen jüngst ergangenen Beschluss des Kammergerichts vom 23. 6. 2011 an und vertieft die Problemstellung in sachlicher...
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Besprechung von OLG Hamburg, Urteil vom 11. 2. 2011 - 11 U 12/10, DB 2011 S. 811
RA/StB Dr. Erich Waclawik, Karlsruhe
Im Jahr 2008, dem Jahr der Finanzmarktkrise, hat der Vorstand der HSH Nordbank ausgewählten stillen Gesellschaftern schriftlich mitgeteilt, dass unabhängig vom Jahresergebnis Vergütungen auf die stillen Einlagen in Wege einer Sonderzahlung geleistet würden. Die klageweise Geltendmachung dieser Sonderzahlung durch stille Gesellschafter haben das OLG Hamburg und...
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RA Dr. Hartwin Bungert, LL.M. (Univ. Chicago) / RA Dr. Martin Rothfuchs, beide Düsseldorf
Das Instrument der Sonderprüfung gem. § 142 AktG ist in jüngster Zeit verstärkt in den Blick der Aktionäre gerückt. Die Durchführung einer Sonderprüfung kann jedoch mit erheblichem Aufwand für die Gesellschaft verbunden sein. Der Aufsatz erörtert die Rechte des Sonderprüfers sowie die korrespondierenden Pflichten...
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RA Hans-Ulrich Wilsing / RA Robert Saß, beide Düsseldorf
Am 1. 9. 2009 ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) in weiten Teilen in Kraft getreten. Es brachte wesentliche Änderungen und Erleichterungen für das Freigabeverfahren. Gleichzeitig wurden neue rechtliche Probleme aufgeworfen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die seither ergangene Rechtsprechung.
I. Einleitung
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Prof. Dr. Holger Fleischer, LL.M., Max-Planck-Institut, Hamburg
§ 84 Abs. 1 Satz 3 AktG verlangt für die Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einen Aufsichtsratsbeschluss, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann. Für die Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds vor dieser Zeit behilft sich die Praxis gelegentlich damit, dass die laufende Bestellung einvernehmlich...