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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Nach § 8 Nr. 2 GewStG sind Renten und dauernde Lasten, die wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs (Teilbetriebs) oder eines Anteils am Betrieb zusammenhängen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags hinzuzurechnen. Ausgenommen sind Beträge, die beim Empfänger zur Steuer...
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Gesamtrechtsnachfolge bzw. Teilgesamtrechtsnachfolge ist gegeben bei: Verschmelzung von Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften nach § 2, §§ 39 ff., §§ 45aff. UmwG; Ausgliederung aus Körperschaften, Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften...
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs i.S.v. § 24 UmwStG liegt nur vor, wenn alle Wirtschaftsgüter, die wesentliche Betriebsgrundlagen des Betriebs oder Teilbetriebs bilden, in die Personengesellschaft mit eingebracht werden. Was als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen ist, richtet...
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Als Mitunternehmeranteil i.S.v. § 24 Abs. 1 UmwStG ist der Anteil einer natürlichen oder juristischen Person an einer Mitunternehmerschaft anzusehen, die eine gewerbliche, land- und forstwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit zum Gegenstand hat. Einbringung von Teilen eines...
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Einbringende i.S.d. § 24 UmwStG können natürliche Personen und alle in § 1 Abs. 1 KStG aufgeführten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sein. Bei der Einbringung eines Betriebs gewerblicher Art ist die juristische Person des öffentlichen Rechts Einbringende....
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Dem Einbringenden muss eine Mitunternehmerstellung in der übernehmenden Personengesellschaft eingeräumt werden. Dabei wird in § 24 UmwStG im Gegensatz zu § 20 UmwStG nicht verlangt, dass der Einbringende neue Anteile erhält. Zulässig ist daher auch, dass der Einbringende bereits Gesellschafter...
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Nach § 24 Abs. 2 UmwStG hat die übernehmende Personengesellschaft ein Wahlrecht. Sie darf das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter mit dem Buchwert oder einem höheren Wert, höchstens dem Teilwert, ansetzen. Ein nach...
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
§ 24 UmwStG ist nur anwendbar, soweit der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung Gesellschaftsrechte erwirbt; die Buchung auf einem Darlehenskonto reicht nicht aus. Erhält der Einbringende neben dem Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft eine Zuzahlung, die nicht Betriebsvermögen...
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls kann es geboten sein, nach den vorstehenden Grundsätzen auch dann zu verfahren, wenn die Zuzahlung zunächst Betriebsvermögen der Personengesellschaft wird und erst später entnommen wird. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise kann sich nämlich...
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Setzt die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Buchwert (vgl. Rz. 40) an, sind nach § 24 Abs. 4 UmwStG die Vorschriften des § 22 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 3 und § 12 Abs. 3 Satz 1 UmwStG entsprechend...