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Das BMF hatte in zwei Schreiben auf die Besonderheit der Anrechnung von spanischen oder norwegischen Quellensteuern hingewiesen. Aufgrund der Erstattungsmöglichkeiten von auf Dividendenzahlungen erhobenen Quellensteuern unterbleibt in diesen Fällen eine Anrechnung auf Ebene der Kreditinstitute (BMF vom 8. 9. 2011, BStBl. I 2011 S. 1113 = DB 2011 S. 2170; vom 15. 11. 2011, BStBl. I 2011 S. 1113). Die...
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Die OFD Frankfurt/M. weist mit Verfügung vom 18. 11. 2011 (S 2400 A - 36 - St 54, DB0466147) darauf hin, dass zur Anrechnung inländischer KapESt zwingend die Vorlage einer Steuerbescheinigung erforderlich ist (§§ 7 Abs. 7 InvStG, 45a Abs. 2 und 3, 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG).
Steueranrechnung
Eine Steueranrechnung auf Grundlage der veröffentlichten Besteuerungsgrundlagen des Investmentvermögens (Rechenschaftsbericht,...
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Dividenden aus Anteilen an Wohnungsgenossenschaften gehören gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu den Kapitaleinkünften und werden grds. nicht mehr mit dem individuellen (persönlichen) Steuersatz des Steuerbürgers besteuert. Auf die Einkünfte wird vielmehr eine KapESt von einheitlich 25% (zzgl. SolZ und ggf. KiSt) von der Wohnungsgenossenschaft einbehalten (Abgeltungsteuer). Eine Anrechnung der KapESt auf...
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Auf die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland hat der EuGH mit Urteil vom 20. 10. 2011 - Rs. C-284/09 (DB0461388) entschieden, dass die deutschen Vorschriften zur Erhebung und Anrechnung von KapESt auf Dividenden (§§ 20, 36, 43, 43a, 43b, 44 EStG, §§ 8b, 32 KStG) gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen, soweit sie für den Fall, dass die in der RL 90/435/EWG (Mutter-Tochter-Richtlinie) i. d....
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Zur Anrechnung inländischer KapESt ist die Vorlage einer Steuerbescheinigung erforderlich (§ 7 Abs. 7 InvStG, § 45a Abs. 2 und 3, 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Eine Steueranrechnung auf Grundlage der veröffentlichten Besteuerungsgrundlagen des Investmentvermögens ist nicht zulässig.
Dies gilt auch für Anteile an Spezial-Investmentvermögen. Die OFD Frankfurt/M. (Verfügung vom 5. 8. 2010 - S 2400 A - 36...
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Nach der Klarstellung der Rechtslage durch den EuGH im Urteil vom 1. 10. 2009 (Rs. C-247/08, DB 2009 S. 2295) hat das FG Köln jetzt in weiteren Entscheidungen die Erstattung von 5% KapESt auf Ausschüttungen deutscher Tochtergesellschaften an ihre französischen Muttergesellschaften in der Rechtsform der S.A.S. abgelehnt. Das FG hält es aber für möglich, dass die Dividenden im Inland gem. Art. 43 und...
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Das EStG in der bis zum 31. 12. 2003 geltenden Fassung sah in § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG nicht vor, dass auf Erträge aus der Veräußerung von Dividendenansprüchen KapESt zu entrichten war. Vor Einführung der KapEst-Pflicht mit dem EURLUmsG vom 9. 12. 2004 ab dem 1. 1. 2005 konnten daher Dividendenansprüche durch juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden und Gemeindeverbände) an Banken abgetreten...