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Das BFH-Urteil vom 9. 12. 2010 (V R 22/10, DB 2011 S. 857) ist ein Paukenschlag: USt auf entgeltliche Leistungen, welche der insolvente Unternehmer vor Insolvenzeröffnung erbracht hat, soll bei Entgeltvereinnahmung nach Insolvenz zu einer Masseschuld führen und zwar auch bei Sollbesteuerung.
Das begründet der BFH im Kern damit, dass durch die Insolvenz mehrere Unternehmensteile entstünden. Die im vorinsolvenzlichen Unternehmensteil entstandene Forderung werde bei Insolvenzeröffnung wertlos u
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Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens richtet sich die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nach den Regeln des Insolvenzverfahrens (§ 251 AO).
Steuerfestsetzungsverfahren
Verwaltungsakte über die Festsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, z. B. Steuerbescheide und Einspruchsentscheidungen, dürfen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr ergehen....
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Der nachfolgende Beitrag beinhaltet eine Auswahl praxisrelevanter Entscheidungen im Spannungsverhältnis zwischen Insolvenz- und Steuerrecht.
Antrag auf Insolvenzeröffnung
Die Finanzbehörde entscheidet nach ihrem Ermessen, ob sie den Insolvenzantrag stellt. Für die Überprüfung dieser Entscheidung ist das FG zuständig, vorläufiger Rechtsschutz wird durch einstweilige Anordnung (§ 114 FGO) gewährt...