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Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gehören in der Wirtschaftsrealität vielfach zu den "unsichtbaren Werttreibern" der Unternehmen.
Im traditionellen, auf Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung ausgerichteten Handelsbilanzrecht sind solche Immaterialgüter bislang aber nicht erkennbar. Die Wahrnehmungen dazu in der Praxis sind diffus: Teils ist die Rede von unsicheren,...
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