-
Neuregelung des steuerlichen Abzugs von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch das JStG 2010 - Berufstypische Betrachtung
EStG § 9 Abs. 5 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 i. d. F. des JStG 2010
Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Richters liegt im Gericht und nicht im häuslichen Arbeitszimmer.
(BFH-Urteil vom 8.12.2011 - VI R 13/11)
Die Klägerin erzielt als Richterin am AG in A-Stadt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Dort betreut sie seit vielen Jahren ein zivilrechtliches Dezernat. Im Gerichtsgebäude des AG steht ihr ein eigenes Dienstzimmer zur Verfügung, das sie im St
-
-
Werbungskostenabzug - Sonderausgabenabzug
EStG § 9 Abs. 1, § 12 Nr. 5
1. Eine erstmalige Berufsausbildung i. S. von § 12 Nr. 5 EStG setzt weder ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz noch eine bestimmte Ausbildungsdauer voraus.
2. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist eine erstmalige Berufsausbildung.
(BFH-Urteil vom 27.10.2011 - VI R 52/10)
Der 1984 geborene Kläger absolvierte nach dem Abitur den Zivildienst beim DRK in der Zeit...
-
Aufteilungsmaßstab - Bildungsaufwendungen - Reiseaufwendungen
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
1. Auch wenn ein auswärtiger Sprachkurs nur Grundkenntnisse oder allgemeine Kenntnisse in einer Fremdsprache vermittelt, diese aber für die berufliche Tätigkeit ausreichen, kann der Kurs beruflich veranlasst sein und deshalb die Kursgebühr als Werbungskosten abgezogen werden.
2. Die Wahl, einen Sprachkurs auswärts zu besuchen, ist regelmäßig privat mitveranlasst. Bei...
-
Abgrenzung zu Barlohn - Ausschließlicher Anspruch auf eine Sache - Bei Wahlfreiheit Barlohn
EStG § 8 Abs. 2 Satz 1 und 9, § 19 Abs. 1
1. Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil...
-
Dienstwagennutzung - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 2 Satz 3, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
1. Der Senat hält daran fest, dass die Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug darstellt und daher nur insoweit zur Anwendung kommt, wie der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat.
2. Die Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG hat nicht die Funktion, eine irgendwie geartete zusätzliche...
-
Sonderzahlungen kein Arbeitslohn - Anrufungsauskunft als Verwaltungsakt - Korrekturvorschriften
EStG § 42e; AO § 130, § 131, § 207 Abs. 2, § 89 Abs. 2; StAuskV § 2 Abs. 3
1. Die Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) einer dem Arbeitgeber erteilten Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) ist ein Verwaltungsakt i. S. von § 118 Satz 1 AO (Anschluss an Senatsentscheidung vom 30. 4. 2009 - VI R 54/07, BFHE 225 S. 50 = DB 2009 S. 1682).
2. Die Finanzbehörde kann eine Anrufungsauskunft mit Wirkung für die...
-
Objektives Nettoprinzip - Typischer Erwerbsaufwand - Allgemeiner Gleichheitssatz
GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 9 Abs. 5
Die Einschränkung der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten infolge der Änderung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG durch das StÄndG 2007 ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann...
-
Ansässigkeit - Steuerfreistellung - Progressionsvorbehalt - Unbeschränkte Steuerpflicht
DBA-Schweiz 1992 Art. 4 Abs. 2, Art. 15 Abs. 4, Art. 15a Abs. 2 Satz 2, Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. d; DBA-Schweiz 1931/1959 Art. 4 Abs. 1 Satz 1; WÜRV Art. 31 Abs. 3 Buchst. b; EStG 1997 § 32b
Die Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine schweizerische KapGes., die unter Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1992 fällt, wird auch insoweit i. S. des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1992 "in der Schweiz ausgeübt", als sie tatsächlich außerhalb de
-
Wirtschaftlicher Zusammenhang - Objektives Nettoprinzip - Gemischt veranlasste Reise - Unbedeutende private Mitveranlassung
EStG § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 1 und 2
1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grds. in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter...
-
Einkommen-/Lohnsteuer
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Nr. 62, § 3 Nr. 63
1. Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die VBL, die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen die VBL verschaffen, führen im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn.
2. Für den Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen kommt es grds. nicht darauf an, ob der Versicherungsfall...