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Gewerbesteuer
GewStG §§ 2, 5, 7; EStG § 15; FGO § 120
PersGes., an denen nur ein Gesellschafter mitunternehmerschaftlich beteiligt ist (hier: sog. Treuhandmodell), unterliegen nicht der GewSt.
(BFH-Urteil vom 3.2.2010 - IV R 26/07)
Anmerkung von RiBFH Dipl.-Kfm. Walter Bode, München
Personengesellschaft nur Schuldnerin der GewSt, wenn ihre Gesellschafter Mitunternehmer eines gewerblichen Unternehmens...
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