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Gewerbesteuer
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Sonstige Steuerarten
Sonderabschreibung führt zur Minderung des Gewerbeertrags - Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen
FördG §§ 3, 4; EStG § 4 Abs. 2 Satz 2, § 7; GewStG § 8 Nr. 1; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1
Sonderabschreibungen nach § 4 FördG können auch auf Herstellungsarbeiten an Gebäuden des Umlaufvermögens vorgenommen werden.
(BFH-Urteil vom 16.12.2009 - IV R 48/07)
Die Revisionsklägerin (GmbH) war im Streitjahr (1999) Komplementärin der Z-KG. Die KG betrieb die Sanierung und Privatisierung von ehemals...
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