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  • Gewinnermittlung

    Kein Hin­zu­rech­nungs­wahl­recht nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG 1999

    EStG 1999 § 5a Abs. 4 Satz 3
    Aus dem Wort "späte­stens" im einführen­den Hs. des § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG i. d. F. des See­schiff­fahrts­an­pas­sungs­ge­set­zes vom 9. 9. 1998 er­gibt sich kein ei­ge­nes Wahl­recht hin­sicht­lich des Jah­res der Hin­zu­rech­nung des Un­ter­schieds­be­trags nach Satz 1 der Vor­schrift.
    (BFH-Ur­teil vom 21.10.2010 - IV R 23/08)
    Die Kläge­rin ist ei­ne Par­ten­ree­de­rei. Sie be­trieb im...
    DB vom 21.10.2010 , DB0402343 weiterlesen
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