-
Einkommensteuer
/
Lohnsteuer
Neuregelung des steuerlichen Abzugs von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch das JStG 2010 - Berufstypische Betrachtung
EStG § 9 Abs. 5 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 i. d. F. des JStG 2010
Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Richters liegt im Gericht und nicht im häuslichen Arbeitszimmer.
(BFH-Urteil vom 8.12.2011 - VI R 13/11)
Die Klägerin erzielt als Richterin am AG in A-Stadt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Dort betreut sie seit vielen Jahren ein zivilrechtliches Dezernat. Im Gerichtsgebäude des AG steht ihr ein eigenes Dienstzimmer zur Verfügung, das sie im St
-