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  • Lohnsteuer

    Sach­be­zug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Ko­sten­er­stat­tung nicht aus­ge­schlos­sen

    Abgrenzung zu Barlohn - Ausschließlicher Anspruch auf eine Sache - Bei Wahlfreiheit Barlohn
    EStG § 8 Abs. 2 Satz 1 und 9, § 19 Abs. 1
    1. Sach­bezüge sind al­le nicht in Geld be­ste­hen­den Ein­nah­men. Ob Barlöhne oder Sach­bezüge vor­lie­gen, ent­schei­det sich nach dem Rechts­grund des Zuf­lus­ses, al­so da­nach, was der Ar­beit­neh­mer vom Ar­beit­ge­ber be­an­spru­chen kann. Es kommt nicht dar­auf an, auf wel­che Art und Wei­se der Ar­beit­ge­ber den An­spruch erfüllt und sei­nem Ar­beit­neh­mer den zu­ge­sag­ten Vor­teil...
    DB vom 11.02.2011 , Heft 06 , DB0403645 weiterlesen
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