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Lohnsteuer
Abgrenzung zu Barlohn - Ausschließlicher Anspruch auf eine Sache - Bei Wahlfreiheit Barlohn
EStG § 8 Abs. 2 Satz 1 und 9, § 19 Abs. 1
1. Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil...
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