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  • Bilanzsteuerrecht

    Ab­fin­dung und Ablösung von (über­ver­sor­gen­den) Pen­si­onsrück­stel­lun­gen für Ge­sell­schaf­ter-Geschäftsführer anläss­lich der Veräußerung der Ka­pGes.

    Voraussetzungen des § 6a EStG sind vorrangig vor vGA zu prüfen - Überversorgung führt zur (anteiligen) Auflösung der Pensionsrückstellung - Unterbliebene Hinzurechnung der Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen als vGA kann nicht nachgeholt werden
    EStG § 6a Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; Be­trAVG § 4 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 2
    1. Nach dem Ein­tritt des Ver­sor­gungs­falls ist ei­ne Pen­si­onsrück­stel­lung mit dem Bar­wert der künf­ti­gen Pen­si­ons­lei­stun­gen am Schluss des Wirt­schafts­jah­res zu be­wer­ten. Ein Ver­stoß ge­gen § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 i. V. mit Nr. 2 Hs. 2 EStG und die...
    DB vom 30.07.2010 , Heft 30 , DB0362177 weiterlesen
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