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  • Lohnsteuer

    § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur Kor­rek­tur­po­sten für ab­zieh­ba­re, aber nicht ent­stan­de­ne Er­werbs­auf­wen­dun­gen

    Dienstwagennutzung - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 2 Satz 3, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
    1. Der Se­nat hält dar­an fest, dass die Zu­schlags­re­ge­lung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ei­nen Kor­rek­tur­po­sten zum Wer­bungs­ko­sten­ab­zug dar­stellt und da­her nur in­so­weit zur An­wen­dung kommt, wie der Ar­beit­neh­mer den Di­enst­wa­gen tatsächlich für Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Ar­beitsstätte be­nutzt hat.
    2. Die Zu­schlags­re­ge­lung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG hat nicht die Funk­ti­on, ei­ne ir­gend­wie ge­ar­te­te zusätz­li­che...
    DB vom 07.01.2011 , Heft 01 , DB0399601 weiterlesen
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