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Einkommensteuer
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Lohnsteuer
Wirtschaftlicher Zusammenhang - Objektives Nettoprinzip - Gemischt veranlasste Reise - Unbedeutende private Mitveranlassung
EStG § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 1 und 2
1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grds. in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter...
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