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  • Einkommensteuer / Lohnsteuer

    Auf­tei­lung der Auf­wen­dun­gen für ei­ne ge­mischt ver­an­lass­te Rei­se

    Wirtschaftlicher Zusammenhang - Objektives Nettoprinzip - Gemischt veranlasste Reise - Unbedeutende private Mitveranlassung
    EStG § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 1 und 2
    1. Auf­wen­dun­gen für die Hin- und Rück­rei­se bei ge­mischt be­ruf­lich (be­trieb­lich) und pri­vat ver­an­lass­ten Rei­sen können grds. in ab­zieh­ba­re Wer­bungs­ko­sten oder Be­triebs­aus­ga­ben und nicht ab­zieh­ba­re Auf­wen­dun­gen für die pri­va­te Le­bensführung nach Maßga­be der be­ruf­lich und pri­vat ver­an­lass­ten Zeit­an­tei­le der Rei­se auf­ge­teilt wer­den, wenn die be­ruf­lich ver­an­lass­ten Zeit­an­tei­le fest­ste­hen und nicht von un­ter­ge­ord­ne­ter...
    DB vom 22.01.2010 , Heft 03 , DB0345290 weiterlesen
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