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Einkommensteuer
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 3 und 4, Abs. 1 Nr. 3; InsO § 56
1. Einkünfte aus einer Tätigkeit als Insolvenzverwalter oder aus der Zwangsverwaltung von Liegenschaften sind, auch wenn sie von Rechtsanwälten erzielt werden, grundsätzlich den Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzurechnen.
2. Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter...
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