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Einkommensteuer
Strafbefreiende Erklärung - Ordnungsgemäß versteuerte Einkünfte
EStG §§ 18, 32a; StraBEG § 1 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4
1. Eine einkommensteuerrechtliche Begünstigung durch das StraBEG wird nur denjenigen Stpfl. zuteil, die unter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 StraBEG fallen.
2. Eine Erstreckung der Begünstigungen, insbesondere des Steuersatzes von 25%, auf die ordnungsgemäß erklärten Einkünfte anderer Stpfl. ist ausgeschlossen.
(BFH-Urteil...
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