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  • Einkommensteuer / Abgabenordnung

    Vor­aus­set­zun­gen für steu­er­lich be­acht­li­ches Treu­hand­verhält­nis

    Treuhandvertrag - Zurechnung der Wirtschaftsgüter
    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; EStG 1997 § 20 Abs. 2a, § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3; FGO § 40 Abs. 2
    Sind Ak­ti­en Ge­gen­stand ei­nes "Treu­hand­ver­trags", so sind auf sie ent­fal­len­de Di­vi­den­den nur dann steu­er­lich dem "Treu­ge­ber" zu­zu­rech­nen, wenn die­ser so­wohl nach den mit dem "Treuhänder" ge­trof­fe­nen Ab­spra­chen als auch bei de­ren tatsäch­li­chem Voll­zug das Treu­hand­verhält­nis in vol­lem Um­fang be­herrscht...
    DB vom 09.04.2010 , Heft 14 , DB0349014 weiterlesen
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