-
Einkommensteuer
/
Abgabenordnung
Treuhandvertrag - Zurechnung der Wirtschaftsgüter
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; EStG 1997 § 20 Abs. 2a, § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3; FGO § 40 Abs. 2
Sind Aktien Gegenstand eines "Treuhandvertrags", so sind auf sie entfallende Dividenden nur dann steuerlich dem "Treugeber" zuzurechnen, wenn dieser sowohl nach den mit dem "Treuhänder" getroffenen Absprachen als auch bei deren tatsächlichem Vollzug das Treuhandverhältnis in vollem Umfang beherrscht...
-