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Abgabenordnung
Beschwer bei zu niedriger Gewinnfeststellung - Voraussetzungen einer Änderung nach § 172 AO
AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 174 Abs. 4, § 174 Abs. 5, § 350, § 362 Abs. 1 Satz 1; BGB § 242
1. Die Rücknahme eines Einspruchs verstößt nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und kann nicht als eine illoyale Rechtsausübung angegriffen werden.
2. Versäumt es das FA, einen Dritten gem. § 174 Abs. 5 AO am Verfahren zu beteiligen, und scheidet deshalb dem Dritten gegenüber...
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