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  • Abgabenordnung

    Grund­satz von Treu und Glau­ben nach versäum­ter Be­tei­li­gung nach § 174 Abs. 5 AO

    Beschwer bei zu niedriger Gewinnfeststellung - Voraussetzungen einer Änderung nach § 172 AO
    AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 174 Abs. 4, § 174 Abs. 5, § 350, § 362 Abs. 1 Satz 1; BGB § 242
    1. Die Rück­nah­me ei­nes Ein­spruchs verstößt nicht ge­gen den Grund­satz von Treu und Glau­ben und kann nicht als ei­ne il­loya­le Rechts­ausübung an­ge­grif­fen wer­den.
    2. Versäumt es das FA, ei­nen Drit­ten gem. § 174 Abs. 5 AO am Ver­fah­ren zu be­tei­li­gen, und schei­det des­halb dem Drit­ten ge­genüber...
    DB vom 29.01.2010 , Heft 04 , DB0345885 weiterlesen
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