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Abgabenordnung
Eintritt der Feststellungsverjährung - Zweijahresfrist - Keine unbegrenzte Zeit zur Beurteilung des Steuerfalls - Zeitpunkt des Antragseingangs maßgeblich - Kausalität des Antrags - Neue Rechtsprechung
AO § 171 Abs. 4 Satz 1, Abs. 8 Satz 2, Abs. 10, § 181 Abs. 1 Satz 1
Auch bei einem Antrag auf befristetes Hinausschieben des Beginns der Außenprüfung, der für das Verschieben des Prüfungsbeginns ursächlich ist, entfällt die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 Alt. 2 AO nur, wenn die Finanzbehörde nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Eingang des Antrags mit der Prüfung beginnt (Heranziehung...
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Abgabenordnung
Eintritt der Feststellungsverjährung - Kausalität des Antrags
AO § 171 Abs. 4 Satz 1, Abs. 8 Satz 2, Abs. 10, § 181 Abs. 1 Satz 1
Auch bei einem Antrag auf befristetes Hinausschieben des Beginns der Außenprüfung, der für das Verschieben des Prüfungsbeginns ursächlich ist, entfällt die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 Alt. 2 AO nur, wenn die Finanzbehörde nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Eingang des Antrags mit der Prüfung beginnt (Heranziehung...