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Neue Bundesländer
(OFD Frankfurt/M.-Verfügung vom 5.9.1996 - InvZ 1200 A - 5 - St II 24)
Persönlich berechtigt zur Inanspruchnahme von Investitionszulage sind Stpfl. i.S. des EStG und des KStG.
Werden begünstigte Investitionen von einer Gesellschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG durchgeführt, so ist sie selbst Anspruchsberechtigte (vgl. BMF-Schreiben vom 28.8.1991 IV...
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(BMF-Schreiben vom 15.9.1992 - IV B 2 - S 1901 - 170/92)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zu den ertragsteuerlichen Folgen aus dem Übergang vom gesetzlichen Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft (Errungenschaftsgemeinschaft) nach §§ 13 ff. FGB-DDR zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach §§ 1363 ff. BGB im Beitrittsgebiet...
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Neue Bundesländer
(BMF-Schreiben vom 12.3.1992 - IV B 2 - S 2138 - 5/92)
Bei der sog. Akkumulationsrücklage handelt es sich um eine besondere Investitionsrücklage nach dem Steuerrecht der ehemaligen DDR. Für ihre steuerliche Behandlung gilt nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden folgendes:
A. Bildung der Rücklage
1. Allgemeines
Zum 31.12.1990 können Stpfl....
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(BMF-Schreiben vom 22.7.1991 - IV B 3 - S 2259c - 14/91)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des § 9 Abs. 1 der o. a. Durchführungsbestimmung i.V. mit § 58 Abs. 3 EStG 1990 folgendes:
1. Personenkreis
Der Steuerabzugsbetrag steht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen...