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(BMF-Schreiben vom 16.11.2010 - IV C 4 - S 2221/07/0004:001)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird an der bisherigen Verwaltungsauffassung, nach der ausschließlich KiSt an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts von § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG erfasst war, nicht mehr festgehalten. Auch KiSt-Zahlungen an Religionsgemeinschaften,...
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Kirchensteuer
(SenFin. Berlin, Verfügung vom 8.7.2009 - III B - S 2448-2/2008)
Gehört in Fällen der Zusammenveranlagung nur ein Ehegatte einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft an (glaubensverschiedene Ehe) oder werden die Ehegatten zu einer Maßstabsteuer kraft Gesetzes zusammenveranlagt, bei denen der sog. Halbteilungsgrundsatz für KiSt-Zwecke nicht gilt, ist die zu erhebende KiSt bei Zusammenveranlagung...
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Kirchensteuer
(OFD Münster, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 13/2007 vom 31.5.2007 - )
Die Freireligiöse Landesgemeinde Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Dortmund (vgl. EStG-Kartei NW Fach 5 Nr. 800 zu § 10 EStG) hat sich in "Humanistischer Verband Nordrhein-Westfalen Körperschaft des öffentlichen Rechts" umbenannt.
Die Voraussetzungen für den Abzug der Beiträge an den Humanistischen...
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Kirchensteuer
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Stpfl., die Sachzuwendungen nach Maßgabe des § 37b EStG gewähren, können die darauf entfallende ESt. mit einem Pauschsteuersatz von 30% abgeltend erheben.
Die pauschale ESt. gilt als LSt. und ist von dem die Sachzuwendung gewährenden Stpfl. in der LSt.-Anmeldung anzugeben und an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. In gleicher Weise ist auch hinsichtlich der zu entrichtenden...
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Kirchensteuer
( 17.11.2006)
In den Fällen der Pauschalierung der LSt. nach Maßgabe der §§ 40, 40a Abs. 1, 2a und 3 und 40b EStG kann der Arbeitgeber bei der Erhebung der Kirchensteuer zwischen einem vereinfachten Verfahren und einem Nachweisverfahren wählen. Diese Wahl kann der Arbeitgeber sowohl für jeden LSt.-Anmeldungszeitraum als auch für die jeweils angewandte Pauschalierungsvorschrift...
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Kirchensteuer
(OFD Berlin, Vfg. vom 17.6.2004 - St 153 - S 2440 - 2/04)
Nach § 1 Abs. 2 EStG sind auch deutsche Staatsangehörige unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen...
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Kirchensteuer
(FinMin. NRW, Erlass vom 30.3.2004 - S 2446 - 1 - VB 2)
In dem Erlass des FinMin. NRW vom 15. 5. 1990 S 2446 - 1 - V B 6 war vermerkt worden, dass in anderen Bundesländern die Finanzämter von Stpfl., die in glaubensverschiedener Ehe leben, ein sog. Kirchgeld erheben. Die Festsetzung und Erhebung dieser Art der KiSt. sei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern unbekannt....
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Kirchensteuer/Abgabenordnung
(FinMin. NRW, Erlass vom 9.4.2003 - S 2440 - 1/18 - V B 2)
Im Hinblick darauf, dass die tatsächlich festgesetzte (staatliche) ESt. auf Grund der - nach Maßgabe des § 51a Abs. 2 EStG i. V. mit § 4 Abs. 2 KiStG NRW - vorzunehmenden Korrekturrechnungen in vielen Fällen nicht mehr die Bemessungsgrundlage für die KiSt. bildet, hat sich die Notwendigkeit einer Zuständigkeitsregelung...
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Kirchensteuer
(FinMin. Thüringen-Erlaß vom 5.8.1996 - S 2447 A - 13/96 - 204.1)
Gehört nur ein Ehegatte einer steuerberechtigten Kirche an (glaubensverschiedene Ehe), so erhebt die steuerberechtigte Kirche die Kirchensteuer von ihm nach der in seiner Person gegebenen Steuerbemessungsgrundlage. Zur Ermittlung der anteiligen ESt. des in glaubensverschiedener Ehe lebenden kirchenangehörigen Ehegatten...
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Kirchensteuer
(FinMin. NRW-Erlaß vom 10.4.1995 - S 2447 - 4 - V B 6)
Nach § 3 Abs. 2 KiStG endet die Kirchensteuerpflicht in NRW bei einem nach Maßgabe der geltenden staatlichen Vorschriften erklärten Kirchenaustritt mit dem Ablauf des Kalendermonats, der auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Kirchenaustritts folgt. Angesichts der gegen diese Regelung vereinzelt vorgetragenen verfassungsrechtlichen...