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BFH-Urteil vom 23. 1. 2008 - I R 8/06; vom 23. 4. 2009 - VI R 81/06, DB 2009 S. 1571; vom 11. 2. 2010 - VI R 43/09, DB 2010 S. 762
(BMF-Schreiben vom 3.4.2012 - IV C 2 - S 2742/08/10001)
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der BFH-Urteile vom 23. 1. 2008 - I R 8/06 (DB 2008 S. 962 ), vom 23. 4. 2009 - VI R 81/06 (DB 2009 S. 1571) und vom 11. 2. 2010 - VI R 43/09 (DB 2010 S. 762) im Hinblick auf die Frage der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz durch den Gesellschafter-Geschäftsführer...
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(OFD Rheinland, Kurzinfo KSt Nr. 56/2011 vom 14.12.2011 - )
In jüngster Zeit ist vermehrt die Frage gestellt worden, ob es möglich ist, in der Krise befindliche KapGes. unter Einsatz von Genussrechten steuerneutral zu entschulden. Dazu werden nicht werthaltige Gesellschafterdarlehen in Genussrechte umgewandelt (sog. "Dept-Mezzanine-Swap"). Die Genussrechte werden dabei gezielt so ausgestaltet,...
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Anträge auf Auszahlung des SolZ - § 37 Abs. 4-7 KStG
(OFD Münster, aktualisierte Kurzinfo KSt Nr. 8/2008 vom 14.12.2011)
Derzeit mehren sich Einsprüche gegen den Bescheid über die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des KSt-Guthabens nach § 37 Abs. 5 KStG mit hilfsweisen Anträgen auf gesonderte Festsetzung eines Auszahlungsanspruchs für den auf das KSt-Guthaben entfallenden SolZ.
Die Auszahlung des SolZ ist gesetzlich nicht vorgesehen. Da sich seit der Neuregelung über die ratierliche Auszahlung des KSt-Guthabens...
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(OFD Rheinland, Kurzinfo KSt Nr. 55/2011 vom 1.12.2011 - )
Nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG a. F. war im UmwStG vor Inkrafttreten des SEStEG Voraussetzung für die Übernahme eines verbleibenden Verlustabzugs i. S. des § 10d EStG, dass der verlustverursachende Betrieb oder Betriebsteil über den Verschmelzungsstichtag hinaus in einem nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren...
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Ehegatte des Ausgleichsberechtigten als begünstigter Angehöriger i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG
(BMF-Schreiben vom 10.11.2011 - IV C 2 - S 2723/07/10001 )
Aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) wird im Fall einer sog. internen Teilung dem Ehegatten (Ausgleichsberechtigten) ein eigenständiger Versorgungsanspruch eingeräumt. Dieser Versorgungsanspruch soll im Verhältnis zum Arbeitnehmer dem Ausgleichsberechtigten eine gleichwertige Teilhabe am Risikoschutz...
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BFH-Beschluss vom 26. 8. 2010 - I B 49/10 (DB 2010 S. 2366)
(BMF-Schreiben vom 19.10.2011 - IV C 2 - S 2741/10/10002)
Der BFH hat mit Beschluss vom 26. 8. 2010 - I B 49/10 (DB 2010 S. 2366) entschieden, dass es ernstlich zweifelhaft ist, ob die sog. Mindestgewinnbesteuerung gem. § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 n. F. verfassungsrechtlichen Anforderungen auch dann standhält, wenn eine Verlustverrechnung in späteren Vz. aus rechtlichen Gründen (hier: nach §...
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§ 27 Abs. 2 Satz 3 KStG
(OFD Rheinland, Verfügung vom 4.10.2011 - S 2836 - 1003 - St 131)
Nach § 27 Abs. 2 Satz 3 KStG ist bei Eintritt in die unbeschränkte KSt-Pflicht durch Verlegung des Orts der Geschäftsleitung das Einlagekonto zu diesem Zeitpunkt gesondert festzustellen.
In der erstmaligen Feststellung wird der Bestand des steuerlichen Einlagekontos so festgestellt, wie er sich ergeben hätte, wenn die Gesellschaft...
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(OFD Rheinland, aktualisiert Kurzinfo KSt 45/2010 vom 4.10.2011)
Mit Beschluss vom 17. 11. 2009 (1 BvR 2192/05, DB0347099) hat das BVerfG entschieden, dass die Umgliederungsvorschriften des § 36 Abs. 3 und 4 KStG beim Wechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. Es ist danach nicht mit dem GG vereinbar, dass die Übergangsregelung bei einzelnen Unternehmen zu einem Verlust von KSt-Minderungspotenzial...
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(OFD Magdeburg, Verfügung vom 28.9.2011 - S 2745 a-5-St 216)
1. Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens durch die EU-Kommission - Staatliche Beihilfe - C-7/2010 (DB0458524)
Es wurde im Zusammenhang mit dem BMF-Schreiben vom 30. 4. 2010 (BStBl. I 2010 S. 488 = DB 2010 S. 1038) die Frage gestellt, welche Personen unter den Adressatenkreis der sog. "potenziellen Beihilfeempfänger" fallen.
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Anwendung der bewertungsrechtlichen Regelungen für ertragsteuerliche Zwecke
(BMF-Schreiben vom 22.9.2011 - IV C 6 - S 2170/10/10001)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 17. 5. 2011 (BStBl. I 2011 S. 606 = DB0426808) zur Anwendung der §§ 11, 95-109 und 199 ff. BewG i. d. F. des ErbStRG für ertragsteuerliche Zwecke bei der Bewertung von Unternehmen und Anteilen an KapGes. entsprechend anzuwenden.