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(BMF-Schreiben vom 1.3.2012 - IV C 1 - S 2401/08/10002 :007 )
Gem. § 44a Abs. 10 Satz 4 EStG kann bei ausländischer Zwischenverwahrung von Aktien die letzte inländische auszahlende Stelle in der Wertpapierverwahrkette (inländische depotführende Stelle) bei der auszahlenden Stelle i. S. des § 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 EStG über den vor der Zahlung in das Ausland vorgenommenen Steuerabzug eine Sammelsteuerbescheinigung...
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(BMF-Schreiben vom 7.12.2011 - IV C 1 - S 1980-1/10/10002:005)
Zur Bestätigung, dass es nicht beanstandet werden soll, wenn inländische Spezial-Sondervermögen und inländische Spezial-Investment-AG (i. F. Spezial-Investmentvermögen) im Hinblick auf die geänderte Rechtslage ab 2012 bereits im 2. Halbjahr 2011 Abstand vom Steuerabzug auf inländische ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Erträge...
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(OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 18.11.2011 - S 2400 A - 36 - St 54)
1. Steuerbescheinigung
Zur Anrechnung inländischer KapESt ist zwingend die Vorlage einer Steuerbescheinigung erforderlich (§ 7 Abs. 7 InvStG i. V. mit §§ 45a Abs. 2 und 3, 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Eine Steueranrechnung auf Grundlage der veröffentlichten Besteuerungsgrundlagen des Investmentvermögens (Rechenschaftsbericht, elektronischer...
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Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG i. d. F. des OGAW-IV-UmsG auf Spezial-Investmentvermögen - Anwendung des § 5 Abs. 1 InvStG i. d. F. des JStG 2010 für vor dem 1. 1. 2011 beginnende Geschäftsjahre
(BMF-Schreiben vom 21.10.2011 - IV C 1 - S 1980-1/08/10004:002 )
Es wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nachfolgend Stellung genommen:
1. Aufteilung anrechenbarer Quellensteuern auf Zinsen und REIT-Dividenden bei Werbungskostenabzug nach § 4 Abs. 4 InvStG in Dach-/Zielfondskonstruktionen
Sie bitten um Bestätigung,
"dass für den Fall des Abzugs von anrechenbaren...
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(BMF-Schreiben vom 10.2.2011 - IV C 1 - S 1980-1/10/10002:004)
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird wie folgt Stellung genommen:
1. Konkurrenz von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und § 15 Abs. 2 InvStG
§ 15 Abs. 2 InvStG ist auch im Hinblick auf den KapESt-Abzug nur für beschränkt steuerpflichtige Anleger i. S. des § 2 Abs. 1 KStG an inländischen Spezial-Investmentvermögen...
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Anwendung des BFH-Urteils vom 28. 10. 2009 - I R 27/08 (DB 2010 S. 201) beim Aktiengewinn - STEKO-Rechtsprechung
(BMF-Schreiben vom 1.2.2011 - IV C 1 - S 1980-1/09/10006)
Nach den Urteilen des EuGH vom 22. 1. 2009 - Rs. C-377/07 (BStBl. II 2011 S. 95) und des BFH vom 22. 4. 2009 - I R 57/06 (BStBl. II 2011 S. 66 =DB 2010 S. 2708) verstößt das Abzugsverbot für Gewinnminderungen auf Beteiligungen nach § 8b Abs. 3 KStG 1999 gegen die in Art. 56 EG (Art. 63 AEUV) garantierte Kapitalverkehrsfreiheit, weil das...
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Regelungen, die bereits vor dem Inkrafttreten des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes anzuwenden sind
(BMF-Schreiben vom 15.12.2010 - IV C 1 - S 1980-1/10/10009)
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 15. 12. 2010 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum OGAW-IV-Umsetzungsgesetz beschlossen. In Art. 9 des Gesetzentwurfs (Änderung des InvStG) sind zwei Regelungen enthalten, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes anzuwenden sind.
Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung folgender...
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(BMF-Schreiben vom 1.11.2010 - IV C 1 - S 1980-1/09/10001)
Bei der Anrechnung und dem Abzug ausländischer Steuern im Rahmen des InvStG haben sich in der Praxis Zweifelsfragen ergeben. Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder erfolgt eine ergänzende Stellungnahme zu den Rdn. 77a ff. und Rdn. 83 des BMF-Schreibens vom 18. 8. 2009, DB 2009 S. 2352. Die Regelungen dieses Schreibens...
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(BMF-Schreiben vom 8.6.2010 - IV C 1 - S 1980-1/10/10003:007)
Es wurde angefragt, wie die Gebühren für die Verwaltung eines Investmentvermögens steuerlich zu behandeln sind, wenn sie von einem Dritten unmittelbar dem Anleger und nicht der Kapitalanlagegesellschaft in Rechnung gestellt werden. Die Frage stellt sich in der Praxis insbesondere bei Spezial-Investmentvermögen mit einem oder wenigen...
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(BMF-Schreiben vom 9.3.2010 - IV C 1 - S 1980-1/09/10001)
Mit der Veröffentlichung des BMF-Schreibens vom 18. 8. 2009 - IV C 1 - S 1980-1/08/10019 [2009/0539738], BStBl. I 2009 S. 931 = DB 2009 S. 2352, wurde eine klarstellende Ergänzung zum Ertragsausgleich (Rdn. 21a, 197) angekündigt.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Aussagen des BMF-Schreibens wie folgt...