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(BMF-Schreiben vom 17.1.2012 - IV A 3 - S 0550/10/10020-05)
Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurde § 55 InsO um einen Abs. 4 erweitert, der Regelungen zu Verbindlichkeiten aus dem Steuerschuldverhältnis trifft. Die neue Regelung ist auf alle Insolvenzverfahren anzuwenden, deren Eröffnung seit dem 1. 1. 2011 beantragt wurde/wird. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten...
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(BMF-Schreiben vom 9.12.2011 - IV D 2 - S 7330/09/10001:001)
Im Urteil V R 14/08 (DB 2010 S. 373) vom 22. 10. 2009 führt der BFH aus, dass spätestens im Augenblick der Insolvenzeröffnung unbeschadet einer möglichen Insolvenzquote die Entgeltforderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen an den späteren Gemeinschuldner in voller Höhe i. S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG uneinbringlich werden....
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(OFD Münster, Kurzinformation KSt Nr. 03/2011 vom 5.8.2011 - )
Gem. § 38 Abs. 5 ff. KStG erfolgt die Nachversteuerung des EK 02 durch die Festsetzung eines KSt-Erhöhungsbetrags, der grds. ratierlich in 10 gleichen Jahresraten von 2008-2017 von der Körperschaft zu entrichten ist. Der Anspruch entsteht am 1. 1. 2007 (§ 38 Abs. 6 Satz 3 KStG).
Für die Frage, ob ein Anspruch zur Insolvenzmasse...
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(BMF-Schreiben vom 17.1.2011 - IV A 3 - S 0550/10/10020-05)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
I. Allgemeines
Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurde § 55 InsO um folgenden Abs. 4 erweitert:
"(4) Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter...