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  • Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers - Arbeitnehmer als Rechnungsempfänger

    Ein­kom­men-/Lohn­steu­er
    (FinMin. NRW, Er­lass vom 26.6.2009 - S 2332 - 73 - V B 3)
    Be­ruf­li­che Fort- und Wei­ter­bil­dungs­lei­stun­gen des Ar­beit­ge­bers führen nicht zu Ar­beits­lohn, wenn die­se Bil­dungs­maßnah­men im ganz über­wie­gen­den be­trieb­li­chen In­ter­es­se des Ar­beit­ge­bers durch­geführt wer­den. Dies gilt auch bei Bil­dungs­maßnah­men frem­der Un­ter­neh­mer, die für Rech­nung des Ar­beit­ge­bers er­bracht wer­den...
    DB vom 25.09.2009 , Heft 39 , DB0334444 weiterlesen
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