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Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
(FinMin. NRW 6.4.2000 - S 3111 - 20 - V A 4)
Bei der Berechnung eines Zuschlags nach § 41 BewG wegen Überbestands an Wirtschaftsgebäuden bei Vorhandensein einer Reithalle ist bis auf weiteres der bisherige Index von 340 entsprechend dem Wertniveau vom 1. 1. 1994 anzusetzen.
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Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
(FinMin. Baden-Württemberg, Erlaß vom 30.8.1999 - 3 - S 3132/8)
Altweltkameliden (Trampeltiere und Dromedare) sind zu den landwirtschaftlichen Tierbeständen i. S. des § 51 BewG zu rechnen unter der Voraussetzung, daß
die Tiere ihre pflanzliche Futtergrundlage im landwirtschaftlichen Betrieb finden,
die Haltung der Tiere...