-
Einheitsbewertung des Grundvermögens und des Betriebsvermögens
(OFD Rostock-Verfügung vom 4.10.1995 - S 3204 - St 341)
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß eine Ermäßigung grundsätzlich erst dann vorzunehmen ist, wenn die zuständigen Ordnungsbehörden eine Sanierung des Grundstücks, eine Stillegung des Betriebs oder vergleichbare Maßnahmen angeordnet oder mit dem Grundstückseigentümer...
-