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  • An­wen­dung des § 132 Abs. 2 Be­wG bei teil­wei­se von der Grund­steu­er be­frei­ten Grundstücken

    Ein­heits­be­wer­tung des Gr­und­vermögens/Grund­steu­er/Ab­ga­ben­ord­nung
    (OFD Ro­stock-Verfügung vom 29.5.1996 - S 3106 b - G 1184 - St 34)
    Ist ein Grundstück von der Grund­steu­er und den an­de­ren ein­heits­wert­abhängi­gen Steu­ern teil­wei­se be­freit, bleibt der steu­er­be­frei­te Teil bei der Ent­schei­dung, wel­cher Grundstücks­haupt­grup­pe das Grundstück zu­zu­rech­nen ist, außer Be­tracht.
    Be­steht der steu­er­pflich­ti­ge...
    DB vom 21.06.1996 , Heft 25 , DB0100362 weiterlesen
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