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Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen gem. § 16 BewG - Grundstücksübertragung unter Einräumung eines Nießbrauchsrechts mit Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes (§ 198 BewG)
(OFD Münster, Verfügung vom 17.2.2012 - S 3104 - 14 - St 23 - 35)
I. Vorbehaltsnießbrauch
Wird ein Grundstück unter Einräumung eines Vorbehaltsnießbrauchs zugunsten des Schenkers übertragen, so kann der Stpfl. zum Zwecke der Ermittlung und Feststellung des Steuerwerts des übertragenen Grundstücks (§ 12 Abs. 3 ErbStG i. V. mit § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG) nach § 198 BewG einen niedrigeren...
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Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG
(BMF-Schreiben vom 2.1.2012 - IV D 4 - S 3102/07/10001)
Gem. § 203 Abs. 2 BewG wird der Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekanntgegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2. 1. 2012 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 2,44% errechnet.
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(OFD Münster, Kurzinfo Grundbesitzbewertung 5/2011 vom 22.12.2011)
Die Änderungen des BewG hinsichtlich der Feststellung von Grundbesitzwerten aufgrund der Steuervereinfachungsgesetzes vom 1. 11. 2011 (BGBl. I 2011 S. 2131) und des BeitrRLUmsG vom 7. 12. 2011 (BGBl. I 2011 S. 2592) werden nachstehend dargestellt, die Gesetzesbegründungen aufgeführt und ggf. die Auswirkungen auf die Grundbesitzwertfeststellungen...
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(OFD Münster, Kurzinfo Grundbesitzbewertung Nr. 004/2011 vom 14.12.2011 - )
Im Zusammenhang mit der Frage, welchem Wert bei zeitgleichem Vorliegen eines Kaufpreises und eines Gutachtenwerts der Vorzug im Rahmen des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts nach § 138 Abs. 4 und § 198 BewG zu geben ist, wird gebeten, folgende Rechtsauffassung zu vertreten:
Weist der Stpfl. einen niedrigeren...
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Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. 1. 2012
(BMF-Schreiben vom 26.9.2011 - IV D 4 - S 3104/09/10001)
Hiermit werden gem. § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gegeben (vgl. DB0459079), die nach der am 20. 9. 2011 veröffentlichten Sterbetafel 2008/2010 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. 1. 2012 anzuwenden...
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Anwendung der §§ 11, 95-109 und 199 ff. BewG i. d. F. des ErbStRG
( 17.5.2011)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben den gleichlautenden Erlass vom 25. 6. 2009 zur Anwendung der §§ 11, 95-109 und 199 ff. BewG (BStBI. I 2009 S. 698) mit Erlass vom 17. 5. 2011 aktualisiert (vgl. DB0426808).
Volltext-Erlass online: DB0426808.
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Behandlung von Einsprüchen und Anträgen auf Änderung bzw. Aufhebung, die sich auf die eingelegte Verfassungsbeschwerde (2 BvR 287/11) beziehen
(FinMin. Baden-Württemberg, Erlass vom 18.4.2011 - 3 G 100.0/3)
Gegen das Urteil des BFH vom 30. 6. 2010 (II R 12/09, DB 2010 S. 1804) ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Das Aktenzeichen des BVerfG lautet 2 BvR 287/11. Bei eingehenden Einsprüchen gegen den Einheitswert- und/oder GrSt-Messbescheid oder Anträgen auf Aufhebung von Einheitswerten und/oder GrSt-Messbeträgen, die mit der vorgenannten...
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(FinMin. Baden-Württemberg, Erlass vom 10.2.2011 - 3 - S 371.5/11)
Wird eine wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes oder ein Miteigentumsanteil daran durch Vermächtnis zugewandt, ist der Wert der wirtschaftlichen Einheit oder des Miteigentumsanteils gesondert festzustellen und dem Vermächtnisnehmer zuzurechnen. Der Vermächtnisnehmer wird im Fall des Grundbesitzvermächtnisses bei der ErbSt so...
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Behandlung von Einsprüchen und Anträgen auf Änderung bzw. Aufhebung, die sich auf die BFH-Urteile vom 30. 6. 2010 (II R 60/08, DB 2010 S. 1738; II R 12/09, DB 2010 S. 1804) beziehen
(FinMin. Baden-Württemberg, Erlass vom 10.2.2011 - 3 - G 1000/3)
Der BFH hat in seinen Urteilen vom 30. 6. 2010 (II R 60/08, DB 2010 S. 1738; II R 12/09, DB 2010 S. 1804) entschieden, dass die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens jedenfalls für Stichtage bis zum 1. 1. 2007 noch verfassungsgemäß sind. Für jüngere Stichtage äußert er Zweifel hinsichtlich der Beachtung des Gleichheitssatzes...
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Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG
(BMF-Schreiben vom 5.1.2011 - IV D 4 - S 3102/07/10001)
Gem. § 203 Abs. 2 BewG wird der Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 3. 1. 2011 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 3,43% errechnet.