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(OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 17.4.2012 - S 0305 A - 2 - St 23)
Eine Musterklage gegen die Erteilung der Steuer-ID nach § 139b AO war u. a. unter dem Az. 2 K 3093/08 beim FG Köln anhängig (Urteil vom 7. 7. 2010, DB0364268). Die Musterklagen beim FG Köln wurden mit der Begründung abgewiesen, dass zwar erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer-ID bestehen, jedoch das FG nicht eindeutig von einer Verfassungswidrigkeit überzeugt sei.
Das FG Köln...
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(OFD Münster, aktualisierte Kurzinfo ESt 48/2003 vom 6.3.2012)
Seit dem 1. 8. 2001 können zwei Personen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) begründen. Das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft ist zwar dem Rechtsinstitut der bürgerlichen Ehe i. S. von Art. 6 GG, §§ 1303 ff. BGB nachempfunden, entspricht dieser aber nicht.
Mit dem "Gesetz...
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Anwendung des § 68 Nr. 9 AO
(OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 6.3.2012 - S 0187 A - 12 - St 53)
Nach § 68 Nr. 9 AO sind Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, deren Träger sich überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter oder aus der Vermögensverwaltung finanziert, einschließlich ihrer Auftragsforschung als Zweckbetrieb anzusehen. Nicht zum Zweckbetrieb gehören Tätigkeiten, die sich auf die Anwendung...
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(OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 20.2.2012 - S 0177 A - 1 - St 53)
Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung
Das Gebot der Selbstlosigkeit beinhaltet, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Körperschaft) ihre Mittel grds. zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden muss (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO). Eine zeitnahe Verwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in dem auf den Zufluss folgenden...
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(OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 20.2.2012 - S 0177 A - 1 - St 53)
I. Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung
Das Gebot der Selbstlosigkeit beinhaltet, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Körperschaft) ihre Mittel grds. zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden muss (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO). Eine zeitnahe Verwendung...
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Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen
(Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 16.2.2012 - S 0351.2.1 - 17/1 St42)
Rechtslage bis einschließlich Vz. 2008
Werden dem FA nach bestandskräftig durchgeführter ESt-Festsetzung vom Stpfl. bisher nicht erklärte, dem Steuerabzug (KapESt) unterworfene Kapitalerträge bekannt, ist wie folgt zu verfahren:
1. Änderung der ESt-Festsetzung nach § 173 AO
Die nachträglich bekannt...
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(OFD Niedersachsen, Verfügung vom 2.2.2012 - O 2224 - 11 - Z 113S 2319 - 119 - St 142)
1. Die von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder für jeden Vz. herausgegebenen Weisungen über die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen sehen vor, dass die FÄ berechtigt sind, unbeschadet der den Angehörigen der steuerberatenden Berufe (AdstB) allgemein eingeräumten Fristverlängerung bis zum...
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Zu § 37 - Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
(BMF-Schreiben vom 30.1.2012 - IV A 3 - S 0062/08/10007-13)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Regelung zu § 37 AEAO vom 2. 1. 2008 (BStBl. I 2008 S. 26), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 17. 1. 2012 (DB0465185) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt gefasst:
"Zu § 37 - Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
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Zu § 37 - Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
(BMF-Schreiben vom 30.1.2012 - IV A 3 -S 0062/08/10007-13 )
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Regelung zu § 37 AEAO vom 2. 1. 2008 (BStBl. I 2008 S. 26), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 17. 1. 2012 (DB0465185) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung geändert (vgl. DB0466281).
Volltext-Schreiben online: DB0466281....
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Erstattungsberechtigung und Reihenfolge der Anrechnung in Nachzahlungsfällen
(BMF-Schreiben vom 30.1.2012 - IV A 3 - S 0160/11/10001)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder richtet sich die Ermittlung von ESt-Erstattungsansprüchen nach § 37 Abs. 2 AO bzw. die Erstattungsberechtigung - einschließlich der Reihenfolge der Anrechnung - nach folgenden Grundsätzen:
1. Allgemeines
1.1 Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
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