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AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; StraBEG § 1, § 8 Abs. 1 Satz 1
Eine strafbefreiende Erklärung i. S. des § 3 StraBEG führt nicht zum Erlöschen des Steueranspruchs, wenn zu Unrecht abgezogene Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Erklärung fälschlich als nicht erklärte "Betriebs- und Zinseinnahmen" dargestellt werden und damit eine Besteuerung i. H. von 60% der (fehlerhaft als Einnahmen) nacherklärten...
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Haftungsvoraussetzungen - Bewusst falscher LSt-Einbehalt - Arbeitgeber muss sich fehlerhaften LSt-Einbehalt eines Mitarbeiters zurechnen lassen
EStG § 42d, § 41c
Der Haftungsausschluss nach § 42d Abs. 2 i. V. mit § 41c Abs. 4 EStG setzt stets eine Korrekturberechtigung i. S. des § 41c Abs. 1 EStG voraus. Daran fehlt es, wenn eine LSt-Anmeldung vorsätzlich fehlerhaft abgegeben worden war und dies dem Arbeitgeber zuzurechnen ist (§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG).
(BFH-Urteil vom 21.4.2010 - VI R 29/08)
Für die Lohnbuchhaltung...
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Erscheinen des Prüfers "zur steuerlichen Prüfung" - Prüfungen an Amtsstelle - Ort der Prüfung
StraBEG § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a; AO § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a
Auch bei Prüfungen an Amtsstelle ist der Ausschluss der Straf- oder Bußgeldbefreiung nach § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG möglich. Der Amtsträger (hier: Prüfer) "erscheint" beim Stpfl. oder seinem Vertreter auch dann, wenn im FA ein persönlicher Kontakt stattfindet, der nach außen erkennbar macht, dass der Amtsträger mit der...