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Realisierung des KSt-Guthabens durch Gewinnausschüttungen
BVerfGG § 80 Abs. 1; EStG 1997 § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 100 Abs. 1 Satz 1, Art. 106 Abs. 1 Nr. 6; KStG 1977/1999 § 10 Nr. 2, § 23 Abs. 1, § 27 Abs. 1; KStG 1999 i. d. F. des StSenkG § 36 Abs. 3, Abs. 4, § 37 Abs. 2; KStG 2002 i. d. F. des StVergAbG § 37 Abs. 2 Satz 1, Satz 2, § 37 Abs. 2a; KStG 2002 i. d. F. des SEStEG § 37 Abs. 4, Abs. 5 (Satz...
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Gesetzgebungszuständigkeit für Ergänzungsabgabe - Begriff der Ergänzungsabgabe - Zeitliche Befristung einer Ergänzungsabgabe
SolZG §§ 1 ff.; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3, Art. 20 Abs. 2 und Abs. 3, Art. 105 Abs. 2, Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3; EStG 2007 § 35
Die Erhebung des SolZ zur KSt für 2007 ist verfassungsgemäß.
(BFH-Urteil vom 21.7.2011 - II R 52/10)
Das FA setzte gegenüber der Klägerin, einer GmbH, den SolZ für 2007 auf der Basis der KSt fest. Die Klage, mit der...
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GG Art. 106 Abs. 1
In dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob das SolZG vom 23. 6. 1993 (BGBl. I 1993 S. 944, 975) in der für das Streitjahr geltenden Fassung verfassungswidrig ist (Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Niedersächsischen FG vom 25. 11. 2009 - 7 K 143/08, DB 2009 S. 2634) hat das BVerfG entschieden, dass die Vorlage unzulässig ist, weil sich das FG Niedersachsen mit...
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Solidaritätszuschlag
GG Art. 105 Abs. 2, Art. 106 Abs. 1 Nr. 6; SolZG 1995
1. Es bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995 vom 23. 6. 1993 in der für den Vz. 2002 geltenden Fassung.
2. Die Frage, ob eine Ergänzungsabgabe i. S. des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG nur befristet erhoben werden darf, ist bereits (im verneinenden Sinn) durch die Rechtsprechung des BVerfG geklärt....
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Solidaritätszuschlag
SolZG 1995 § 3 Abs. 1 Nr. 1; KStG 1999 § 27 Abs. 1
Der Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer ist auch dann nicht auf einen negativen Betrag festzusetzen, wenn die festgesetzte Körperschaftsteuer infolge der gem. § 27 Abs. 1 KStG 1999 hergestellten Ausschüttungsbelastung negativ ist.
(BFH-Urteil vom 19.11.2003 - I R 53/03)
Das FA hat die Klägerin, eine GmbH,...
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Solidaritätszuschlag
SolZG 1995 §§ 3 Abs. 1 Nr. 3, 3 Abs. 3 bis 5, 4
Wird LSt. mit einem Pauschsteuersatz erhoben, ist die pauschale LSt. Bemessungsgrundlage für den SolZ.
(BFH-Urteil vom 1.3.2002 - VI R 171/98)
Der Kläger ist als Rechtsanwalt selbstständig tätig. Abweichend von seiner LSt.-Anmeldung 1996 vom 17. 1. 1997, die ausschließlich nach § 40a Abs. 2 EStG pauschalbesteuerte...
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Solidaritätszuschlag
EStG §§ 36b, 36c, 36d, 51a Abs. 1; KStG § 49 Abs. 1; SolZG 1995 § 3 Abs. 1 Nr. 1
Der Solidaritätszuschlag wird nicht gem. §§ 36b ff. EStG vergütet.
(BFH-Urteil vom 29.11.2000 - I R 67/00)
Die Klägerin ist eine eingetragene Genossenschaft. Sie zahlte ihren Mitgliedern für die Streitjahre 1996 bis 1998 eine jährliche Dividende, für die sie die Ausschüttungsbelastung...
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Solidaritätszuschlag/Außensteuerrecht
1 Nach § 2 Nr. 1 SolZG 1991 sind abgabepflichtig natürliche Personen, die nach § 1 EStG einkommensteuerpflichtig sind. Dazu zählen auch beschränkt steuerpflichtige Personen i.S. des § 1 Abs. 4 EStG.
2 Ist eine natürliche Person gleichzeitig sowohl nach § 1 Abs. 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig als auch nach § 2 AStG erweitert beschränkt einkommensteuerpflichtig,...
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Solidaritätszuschlag
1 Die Festsetzung der ESt. oder KSt. ist Grundlagenbescheid für die Festsetzung des Solidaritätszuschlags 1991/1992.
2 Der Steuerabzugsbetrag gem. § 9 Abs. 1 DBStÄndG DDR, § 58 Abs. 3 EStG mindert die Steuerschuld. Er ist nicht bei der Festsetzung der KSt. zu berücksichtigen.
(BFH-Urteil vom 9.11.1994 - I R 67/94)
Die Klägerin, eine in Brandenburg ansässige GmbH,...
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Solidaritätszuschlag
1 Das SolZG vom 24.6.1991 (BGBl. I 1991 S. 1318) ist nicht deshalb verfassungswidrig, weil es sich auch auf vor seinem Inkrafttreten erzielte Einkünfte erstreckt.
2 Wurden Vorauszahlungen auf den SolZ zur Einkommensteuer festgesetzt, mußten sie sich am Zuschlagsatz von 3,75 v.H. auf die Jahreseinkommensteuerschuld orientieren.
(BFH-Urteil vom 25.6.1992 - IV R 9/92)
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