-
Abgrenzung von Festsetzungs- und Erhebungsverfahren - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Änderung der Verhältnisse - Insolvenz - Insolvenzforderung - Masseverbindlichkeit - Uneinbringlichkeit - Aufrechnung - Vorgreiflichkeit der Steuerfestsetzung - Divergenz
UStG 1999 § 15a; InsO § 55; AO § 218
1. Beruht die Berichtigung nach § 15a UStG auf einer steuerfreien Veräußerung durch den Insolvenzverwalter im Rahmen der Verwaltung und Verwertung der Masse, ist der Berichtigungsanspruch eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
2. Im Verhältnis zwischen Festsetzungs- und Erhebungsverfahren ist die im Festsetzungsverfahren vorgenommene...
-
-
Insolvenzmasse - Abrechnungsbescheid
AO § 218 Abs. 2; InsO § 35 Abs. 1, § 80 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Nr. 1, § 203 Abs. 1
1. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstandene, aber bereits während seiner Dauer begründete Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners unterliegen weiterhin dem Insolvenzbeschlag, falls mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre Nachtragsverteilung vorbehalten worden ist.
2. Für solche dem Insolvenzbeschlag weiterhin unterliegenden Ansprüche gelten die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsve
-
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren - Insolvenzaufrechnung und -anfechtung - Wirkung des Tabelleneintrags - Feststellungsbescheid - Änderung der eingetragenen Steuerforderung
UStG §§ 16 ff.; RL 77/388/EWG Art. 18 Abs. 4; RL 67/227/EWG Art. 2; InsO §§ 174, 178, 185; AO §§ 130, 251
1. Grundlage für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren nach §§ 174 ff. InsO ist der gem. §§ 16 ff. UStG berechnete Steueranspruch für das Kalenderjahr. Im Jahr der Insolvenzeröffnung ist die anzumeldende Steuer für den Zeitraum bis zur Insolvenzeröffnung zu berechnen.
2. Die Steuerberechnung...
-
Abgrenzung Insolvenz- zu Masseforderungen - Voraussetzungen einer Forderungsanmeldung - Feststellungsbescheid - Organschaft - Finanzielle Eingliederung - Organisatorische Eingliederung - Vorläufiger Insolvenzverwalter
InsO § 22, § 38, § 55 Abs. 1, § 87, § 174; UStG 1999 § 2, § 15 Abs. 1, § 16, § 17 Abs. 2; AO § 251 Abs. 3
1. Insolvenzforderungen sind nach § 251 Abs. 3 AO während eines Insolvenzverfahrens nicht durch Steuerbescheid festzusetzen, sondern durch Verwaltungsakt festzustellen.
2. Masseforderungen können nicht zur Tabelle angemeldet und durch Feststellungsbescheid festgestellt werden, sondern sie müssen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Insolvenzverwalter durch Steuerbesc
-
Änderung der Rechtsprechung
UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1, 3 und Abs. 9 Satz 1, § 4 Nr. 9 Buchst. a; RL 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Art. 5 Abs. 4 Buchst. c, Art. 6 Abs. 1
1. Veräußert ein Insolvenzverwalter ein mit einem Grundpfandrecht belastetes Grundstück freihändig aufgrund einer mit dem Grundpfandgläubiger getroffenen Vereinbarung, liegt neben der Lieferung des Grundstücks durch die Masse an den Erwerber auch eine steuerpflichtige entgeltliche Geschäftsbesorgungsleistung der Masse an den Grundpfandgläubiger
-
Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zur Insolvenzmasse
AO § 33, § 34; InsO § 35 Abs. 1, § 36, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 80; KraftStG § 7 Nr. 1; ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5
Die nach Insolvenzeröffnung entstandene KraftSt ist eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die KraftSt geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist.
(BFH-Urteil vom 13.4.2011 - II R 49/09)
Über das Vermögen des X wurde am 9. 11. 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet; zum Treuhänder wurde der Kläger K bestellt. X ist als
-
(BFH-Beschluss vom 22.3.2011 - III B 114/09)
I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wurde zunächst mit Bescheiden vom 4. und 5. Juli 2005 für die Jahre 2002 und 2003 (Streitjahre) zusammen mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer veranlagt. Beide Eheleute erzielten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die Klägerin zusätzlich solche aus Gewerbebetrieb. Für den Ehemann war auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse V, für die Ehefrau...
-
Pfändbarer Arbeitslohn - Neuerwerb - Masseverbindlichkeiten
InsO § 55, § 35, § 36, § 80, § 89 Abs. 2; ZPO § 850e, § 850f
Gelangt pfändbarer Arbeitslohn des Insolvenzschuldners als Neuerwerb zur Insolvenzmasse, liegt allein darin keine Verwaltung der Insolvenzmasse in anderer Weise i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, sodass die auf die Lohneinkünfte zu zahlende ESt keine vorrangig zu befriedigende Masseverbindlichkeit ist.
(BFH-Urteil vom 24.2.2011 - VI R 21/10)
Die Beteiligten streiten darüber, ob die ESt-Schuld...
-
Aufrechnungsvoraussetzungen
Die Aufrechnungserklärung des FA hat den Erstattungsanspruch des Klägers nicht i. S. des § 47 AO (i. V. mit § 226 Abs. 1 AO und § 389 BGB) zum Erlöschen gebracht, da eine Aufrechnung, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur nach Maßgabe der §§ 94-96 InsO zulässig ist, nach § 95 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht zugelassen war.
(BFH-Urteil vom 23.2.2011 - I R 38/10)
Streitig ist, ob ein Anspruch auf Auszahlung des sog. KSt-Guthabens durch Aufrechnung erloschen ist. Der Kläger ist Verw
-
Abgrenzung von Insolvenzverbindlichkeiten zu Masseverbindlichkeiten
UStG 1999 § 15a, § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1; InsO § 38, § 55, § 87, § 108; AO § 34, § 251 Abs. 3
Ein Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA nach § 15a UStG, der dadurch entsteht, dass der Insolvenzverwalter ein Wirtschaftsgut abweichend von den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnissen verwendet, gehört zu den Masseverbindlichkeiten und kann durch Steuerbescheid gegenüber dem...